So sorgt der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für ein stabiles Stromnetz
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen, haben höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte und brauchen oftmals stärker gleichzeitig Strom. Aus diesem Grund müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen seit dem 1. Januar 2024 dimmen lassen. Diese Einrichtungen ermöglichen eine bessere Anpassung des Stromverbrauchs an das aktuelle Angebot im Stromnetz, was zur Netzstabilität beiträgt und die Integration erneuerbarer Energien unterstützt.
Ausführliche Informationen für den Bereich der NEW-Netz finden Sie hier: https://www.new-netz.de/verbrauchen/steuerbare-verbrauchseinrichtung
Die Regelungen der Bundesnetzagentur traten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten für alle Neuanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE), die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz, d.h. für diese Anlagen ändert sich vorerst nichts.
Für Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Die aktuellen Vereinbarungen gelten bis zum 31. Dezember 2028, danach sollen diese Anlagen in das neue § 14a-Modell überführt werden.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen laut § 14a EnWG?
- Nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
- Wärmepumpen* unter Einbeziehung etwaiger Zusatzheizvorrichtungen (Elektroheizungen)
*Abweichende Bezugswerte für Großwärmepumpen - Anlagen zur Erzeugung von Raumkälte**
** Ausgenommen sind z.B. gewerbliche Anlagen, ausgenommen Prozesswärme und -kälte, Lebensmittellagerung etc. - Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich Strombezugsrichtung
Wann sind Verbraucher gemäß § 14a EnWG steuerungspflichtig?
Verbraucher sind steuerungspflichtig, wenn
- sie einen maximalen Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW haben
- der Anschluss am Niederspannungsnetz erfolgt
- die Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 geschehen.
Hinweis: Im Fall einer Steuerung stehen für die Verbrauchsanlagen immer eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung. So ist garantiert, dass Wärmepumpen im Normalbetrieb ohne Zusatzheizung weiter betrieben werden und der Mindestladestrom für ein 3-phasiges Laden von Elektrofahrzeugen zur Verfügung steht
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